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UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung

UrhG § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung

[ Auszug: (1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur unzureichend aus und werden dadurch berechtigte Interessen des Urhebers erh ... ]